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BFH, 28.11.1963 - II 30/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 785
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 29.11.2006 - II R 78/04
Versicherungsverhältnis
Eine solche (Teil-)Rechtsfähigkeit kann auch einer GbR (§ 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) oder einem nicht rechtsfähigen Verein zukommen (BFH-Urteile vom 28. November 1963 II 30/60, HFR 1964, 151, und in HFR 1965, 85;… Gambke/Flick, Versicherungsteuergesetz, 4. Aufl., § 2 Anm. 5;… Bruschke, Verkehrsteuern, 5. Aufl., Abschn. 4.2.2.3.1). - FG Köln, 10.11.2004 - 11 K 7893/00
Freiwilliger Entschädigungsfond versicherungssteuerpflichtig
Entscheidend für die Beurteilung einer Leistung als Versicherungsentgelt ist daher letztlich, ob sich der "Versicherungsnehmer" aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen der Leistung entziehen könnte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28.11.1963 II 30/60, HFR 1964, 151). - FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06
Versicherungssteuerpflicht für vom Versicherungsnehmer selbst getragene …
Grundsätzlich werden Kosten, deren Tragung der Gesamtheit der Versicherungsnehmer nicht zugemutet werden können, insbesondere solche, die von einem einzelnen Versicherungsnehmer verschuldet sind, nicht zum Versicherungsentgelt gerechnet (Bruschke, Verkehrsteuern, Tz. 4.2.1, Seite 310; Urteil des BFH vom 28. November 1963 II 30/60, HFR 1964, 151). - FG Köln, 05.12.2007 - 11 K 5710/04
Gegenstand der Versicherungsteuer; Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder …
Grundsätzlich werden Kosten, deren Tragung der Gesamtheit der Versicherungsnehmer nicht zugemutet werden können, insbesondere solche, die von einem einzelnen Versicherungsnehmer verschuldet und zu tragen sind, nicht zum Versicherungsentgelt gerechnet (Bruschke, Verkehrsteuern, Tz. 4.2.1, Seite 310; Urteil des BFH vom 28. November 1963 II 30/60, HFR 1964, 151). - BFH, 16.06.1971 - II 46/65
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Umlage - Verrechnung von Vorschüssen - …
Das rechtfertigt aber nicht den dort gezogenen Schluß, daß die Steuerpflicht erst zu dem Zeitpunkt (und in dem Umfang) eintrete, zu dem der Versicherer auf den Garantiefonds zugreife (vgl. Urteil des BFH II 30/60 vom 28. November 1963, HFR 1964, 151).